Verpasstes Flugzeug dank Verkehrsunfall

Wer infolge eines Verkehrsunfalls seinen gebuchten Flug verpasst, kann die hierdurch entstehenden Mehrkosten nicht vom Unfallverursacher ersetzt verlangen.

Auch wenn die Abwicklung eines Unfalls im Straßenverkehr länger dauert, muss der Unfallverursacher nicht für alle dadurch entstehenden Folgekosten der übrigen Unfallbeteiligten aufkommen. So entschied das Landgericht Arnsberg, dass der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch nicht die sogenannten Frustrierungskosten umfasst, zum Beispiel für einen verpassten Flug. Nur ergänzend berücksichtigte das Gericht, dass die Kläger die Zeit für ihre Fahrt zum Flughafen äußerst knapp bemessen hätten und somit den Flugausfall mitverschuldet haben.

 
 
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