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Schimmelschäden sind ein Mangel der Mietsache, das Lüften liegt aber in der Verantwortung des Mieters.
Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ist auch bei einem Vermieterwechsel zulässig.
 
Offene Forderung Freital, Trennung Glashuette, Verkehrsrecht nahe Freiberg, Schuldner Coswig, Arbeitszeugnis Freiberg, Anwaelte nahe Freiberg, Verwarnungsverfahren Freiberg, Urlaubsanspruch Heidenau, Rechtsanwaeltin nahe Dohna, Kuendigung Glashuette