Kabelanschluss ist kein Luxus

Der Anschluss einer Mietwohnung an das Breitbandkabelnetz ist keine Luxusmodernisierung, für die der Vermieter die Zustimmung des Mieters braucht.

Wenn der Vermieter seine Mietwohnung an das Kabelnetz anschließen lassen will, muss der Mieter zustimmen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es sich dabei um eine gewöhnliche Modernisierung handelt, für die die Zustimmung des Mieters nicht erforderlich ist. Die Richter stellen dazu fest: Ein Vermieter muss sich bei einer Modernisierung nicht auf eine durchschnittliche Ausstattung beschränken, sondern kann auch überdurchschnittliche, den Wohn- und Mietwert des Objektes verbessernde Maßnahmen durchführen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vermieter eine Luxusmodernisierung plant. Doch ein Kabelanschluss ist trotz digitalem Fernsehen und günstiger Set-Top-Boxen kein Luxus.

 
 
Anwalt Zivilrecht nahe Dohna, Aenderungskuendigung Dresden, Urlaubsanspruch Heidenau, Rechtsanwalt Strafrecht Glashuette, Strafrecht Dresden, Vormundschaft Kreischa, Mietvertraege Freital, Offene Forderung Freital, Unfallregulierung Kreischa, Pflegschaft Glashuette