Mieter muss nicht weiß streichen

Beim Auszug muss die Wohnung lediglich in dezenten Farben gestrichen sein.

Beim Auszug müssen die Mieter die Wohnung nicht zwingend weiß streichen. Eine Klausel im Mietvertrag, die das vorschreibt, ist unzulässig. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof wieder einmal die Rechte der Mieter gestärkt. Die Mieter müssen zwar dafür Sorge tragen, dass die Wohnung in einem Zustand übergeben wird, der eine schnelle Neuvermietung ermöglicht. Das ist aber auch bei anderen dezenten Wandfarben der Fall, meinen die Richter. Andernfalls bliebe den Mietern nämlich nichts anderes übrig, als sich entweder während der Mietzeit mit der weißen Wand abzufinden oder beim Auszug auch dann noch eine Renovierung vornehmen zu müssen, wenn im Prinzip mit der Wohnung noch alles in Ordnung ist.

 
 
Kanzlei Dresden, Geldforderungen Glashuette, Rechtsanwaltskanzlei Dresden, Anwaeltin Zivilrecht nahe Freital, Anwaeltin Sozialrecht Kreischa, Ehevertrag Pirna, Straftat Freital, Mieterhoehung Freiberg, Schadenersatz Radeberg, Schuldner Dresden