Unterhaltsverzicht ist keine Gegenleistung für Geldzahlung

Eine Ausgleichzahlung dafür, dass der andere Ehepartner auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, gilt als Schenkung und ist damit schenkungsteuerpflichtig.

Wenn ein Ehegatte bei Beginn der Ehe vom anderen Ehegatten eine Geldleistung dafür erhält, dass er in einem Ehevertrag teilweise auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet, dann ist die Geldzahlung eine Schenkung. Der Teilverzicht ist keine Gegenleistung, die den Wert der Schenkung mindern würde.

 
 
Arbeitsvertragsrecht nahe Coswig, Ehe Wilsdruff, Schadensersatzansprueche Heidenau, Unfallregulierung nahe Coswig, Arbeitszeugnis Coswig, Anwalt Zivilrecht nahe Heidenau, Kanzlei Dresden, Schmerzensgeld Coswig, Nutzungsausfall Glashuette, Vormundschaft Kreischa