Grenzen einer zumutbaren Versetzung

Ein Familienvater muss sich auch dann nicht an einen mehrere hundert Kilometer entfernten Arbeitsplatz versetzen lassen, wenn im Arbeitsvertrag eine Versetzungsklausel enthalten ist.

Eine Versetzung entspricht dann nicht mehr billigem Ermessen, wenn der Arbeitgeber durch die Ausübung seines Weisungsrechts massiv in die private Lebensführung seines Arbeitnehmers eingreift. Eine solche Entscheidung ist nach Auffassung der Richter am Arbeitsgericht Frankfurt am Main selbst dann unzulässig, wenn im Anstellungsvertrag eine Versetzungsklausel enthalten ist. Das Gericht sah in der Versetzung eines Familienvaters, dessen Kinder noch schulpflichtig sind, in einen mehr als zweihundert Kilometer entfernten Ort eine nicht mehr akzeptable Entscheidung des Arbeitgebers, bei der die Interessen des Arbeitnehmers ersichtlich unberücksichtigt geblieben sind.

 
 
Kanzlei Dresden, Nutzungsausfall Dohna, Rechtsanwalt nahe Hohnstein, Mietvertraege Pirna, Verwarnungsverfahren Dohna, Schmerzensgeld Kreischa, Geldforderungen Dippoldiswalde, Rechtsanwalt Zivilrecht nahe Heidenau, Pflegschaft Glashuette, Arbeitsverhaeltnis Heidenau